Fertigstellungsanzeige
Bitte informieren Sie uns, sobald Ihr Bauvorhaben fertig gestellt und bereit zur Bauabnahme ist. Unser Brandschutzexperte wird sich schriftlich oder telefonisch für die Abnahmekontrolle anmelden.
klicken Sie hier auf unser Onlineformular:
Link: Fertigstellungsanzeige
Auswechslung Feuerungsanlage
Energiegesetz
Der Vollzug des Energiegesetzes (820.200, Stand 1. Januar 2021) liegt in der Verantwortung der jeweiligen Standortgemeinde des Wärmeerzeugers. Sie vollziehen im Rahmen einer Meldepflicht die Bestimmungen zur erneuerbaren Wärme beim Ersatz des Wärmeerzeugers.
Die Unterlagen müssen der zuständigen Gemeinde direkt zugestellt werden - sie können direkt unter folgendem Link beim Amt für Energie und Verkehr Graubünden bezogen werden:
https://www.gr.ch/DE/institutionen/verwaltung/diem/aev/energieeffizienz/vollzug/energienachweis/ersatzwaermeerzeugung/Seiten/default.aspx
Feuerpolizeiliche Bewilligung
Sie haben eine Feuerungsanlage ausgewechselt oder neu installiert?
Neu-, Aus- und Umbauten von Feuerungsanlagen sind feuerpolizeilich bewilligungspflichtig. Bitte reichen Sie das Gesuch vollständig ausgefüllt ein.
Link: Gesuchsformular Einzelfeuerungen feste Brennstoffe
Link: Gesuchsformular Feuerungsanlagen (oder Tankstellen)
Den 1:1-Ersatz eines Heizkessels können Sie uns via Onlineformular mitteilen:
Link Onlineformular: Auswechslung Feuerungsaggregat
Terminverschiebung
Unsere Mitarbeiter führen in den Liegenschaften oder an Anlagen feuerpolizeiliche Abnahmekontrollen, Nachkontrollen sowie periodische Brandschutzkontrollen durch. In der Regel avisieren wir eine solche Kontrolle eine bis drei Wochen vor dem Termin schriftlich. Solche Termine sind verbindlich.
Sollte der Zutritt am avisierten Termin nicht möglich sein, kontaktieren Sie bitte frühzeitig den zuständigen Brandschutzexperten direkt oder stellen Sie das Gesuch um Terminverschiebung mit dem Onlineformular:
klicken Sie hier auf unser Onlineformular:
Link: Gesuch Terminverschiebung