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Wertarten

Neuwert

Die Gebäude sind zum Neuwert versichert. Der Neuwert entspricht dem Kostenaufwand, der für die Erstellung eines Gebäudes gleicher Art, gleicher Grösse und gleichen Ausbaus am gleichen Standort erforderlich ist.

Zeitwert

Wenn sich der Zeitwert eines Gebäudes um mehr als die Hälfte des Neuwertes vermindert hat, wird es zum Zeitwert versichert. Der Zeitwert entspricht dem Neuwert, abzüglich der technischen Altersentwertung, die zufolge Alter, Abnützung, Witterungseinflüssen, Bauschäden, Baumängel oder anderer Gründe eingetreten ist.

Abbruchwert

Gebäude, die zum Abbruch bestimmt oder die wegen Zerfalls nicht mehr benützbar sind, werden zum Abbruchwert versichert. Der Abbruchwert entspricht dem Verkaufswert des Baumaterials, soweit dieser die Kosten des Abbruchs übersteigt.

Feste Versicherungssumme

Die Gebäudeversicherung kann aus wichtigen Gründen ein Gebäude von der Neuwertversicherung ausschliessen und zum Zeitwert versichern oder mit der Eigentümerin beziehungsweise dem Eigentümer eine feste Versicherungssumme vereinbaren.

 

Weitere Informationen zu den Wertarten finden Sie beim Amt für Schätzungswesen.