OTTOSTRASSE 22 · 7000 CHUR · TELEFON 081 257 39 08
DEUTSCH ITALIANO

Frei wählbarer Selbstbehalt

Grundsätze

Der Eigentümer kann freiwillig einen Selbstbehalt je Gebäude mit eigener Versicherungsnummer von maximal 2% des Versicherungswertes wählen und erhält dafür eine Prämienreduktion. Der gewählte Selbstbehalt erfasst sowohl die Brandschäden als auch die Elementarschäden. Die Reduktion wird auf der Grundprämie und den Risikozuschlägen für das entsprechende Gebäude gewährt.

Der Selbstbehalt kann gewählt oder geändert werden:

  • auf Jahresanfang
  • im Zusammenhang mit einer Neuschätzung
  • beim Wechsel des Gebäudeeigentümers
  • nach einem Schadenfall

Die möglichen Selbstbehaltstufen und Tarife können dieser Tabelle entnommen werden.

Allgemeiner Selbstbehalt im Elementarschadenfall: Fr. 400.-

 

 

Lassen Sie sich beraten!

Die Wahl eines Selbstbehaltes kann erst bei grossen Gebäudewerten empfohlen werden (z.B. für industrielle Betriebe). So spart der Eigentümer eines Steinhauses mit einem Neuwert von Fr. 1 Mio. bei der Wahl des maximal möglichen Selbstbehaltes von Fr. 20'000.- (2% der Versicherungssumme) 17% der Prämie, d.h. konkret Fr. 51.- im Jahr. Bei dieser kleinen Ersparnis übernimmt er jedoch die volle Verantwortung für jeden Schaden bis Fr. 20'000.-!

 

Kontakt Versicherungsabteilung:
Tel. 081 257 39 05
versicherung@gvg.gr.ch