OTTOSTRASSE 22 · 7000 CHUR · TELEFON 081 257 39 08
DEUTSCH ITALIANO

Feste Versicherungssumme

Grundsatz

Die Gebäudeversicherung Graubünden kann aus wichtigen Gründen ein Gebäude von der Neuwertversicherung ausschliessen und zum Zeitwert versichern oder in besonderen Fällen mit dem Eigentümer eine vom Neuwert abweichende, feste Versicherungssumme vereinbaren.

Voraussetzung: wichtige Gründe

Abweichungen von der obligatorischen Neuwertversicherung sind nur möglich, wenn wichtige Gründe dafür vorliegen.

Gründe:

  • wenn ein Gebäude nicht den bau- oder feuerpolizeilichen Vorschriften oder den Regeln der Baukunde entspricht
  • wenn das Gebäude nach einem Totalschaden nicht wieder aufgebaut wird
  • wenn ein Gebäude nicht mehr im Sinne seines Zwecks genutzt wird und vom Eigentümer aus dessen Obhut entlassen worden ist

 

Antrag für eine vereinbarte Versicherungssumme