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Versicherungswerte

Zu welchen Werten sind die Gebäude versichert?

Grundsatz

Die Gebäude im Kanton Graubünden sind zum Neuwert versichert. Der Neuwert wird jährlich angepasst.

Ausnahmen von der Neuwertversicherung

  • Fällt der Zeitwert unter 50 % des Neuwertes, wird nur der Zeitwert versichert.
  • Abbruchobjekte sind zum Abbruchwert versichert.
  • Versicherungsausschluss oder Zeitwertversicherung aus wichtigem Grund, namentlich bei Verletzung von feuerpolizeilichen Vorschriften oder Regeln der Baukunde.
  • Vereinbarung einer festen Versicherungssumme in besonderen Fällen.
  • Vereinbarung eines Selbstbehaltes.

Aktueller Versicherungsindex: 123.2

 

99.5 % des Bündner Gebäudewertes sind zum Neuwert versichert.

 

 

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