Zu welchen Werten sind die Gebäude versichert?
Grundsatz
Die Gebäude im Kanton Graubünden sind zum Neuwert versichert. Der Neuwert wird jährlich angepasst.
Ausnahmen von der Neuwertversicherung
- Fällt der Zeitwert unter 50 % des Neuwertes, wird nur der Zeitwert versichert.
- Abbruchobjekte sind zum Abbruchwert versichert.
- Versicherungsausschluss oder Zeitwertversicherung aus wichtigem Grund, namentlich bei Verletzung von feuerpolizeilichen Vorschriften oder Regeln der Baukunde.
- Vereinbarung einer festen Versicherungssumme in besonderen Fällen.
- Vereinbarung eines Selbstbehaltes.
Aktueller Versicherungsindex: 123.2
99.5 % des Bündner Gebäudewertes sind zum Neuwert versichert.
Indexliste
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