Was ist versichert?
Gebäude im Kanton Graubünden.
Nicht mit dem Gebäude versichert sind z.B. betriebliche Einrichtungen, betriebliche Elektroinstallationen, Fahrhabe, bauliche Anlagen und Leitungen ausserhalb des Gebäudes, Spezialfundationen, Mehrkosten wegen beschleunigter Wiederherstellung.
Welche Leistungen erhalten Sie im Schadenfall?
- Volle Wiederherstellungskosten zum Neuwert
(bei Elementarschäden Selbstbehalt CHF 400.-)
- Verzinsung des Gebäudeschadens (Zeitwert) ab Fr. 20'000.-
Nebenleistungen im Schadenfall
- Abbruch-, Räumungs- und Entsorgungskosten für das Gebäude, höchstens jedoch 20% des Versicherungswertes
- Kosten für Massnahmen zur Schadenminderung, soweit diese nicht offensichtlich unzweckmässig waren
- Kosten der Massnahmen, die zum Schutze noch vorhandener Gebäueteile erforderlich sind
- den bei der Bekämpfung eines Schadenereignisses entstandenen Schaden, soweit er ein anderes versichertes Gebäude betrifft
- den bei der Bekämpfung eines Schadenereignisses entstandenen Schaden an Liegenschaftsbestandteilen wie z.B. Bäumen, Kulturen und Einfriedungen, höchstens jedoch 20% des Versicherungswertes
Allgemeine Bestimmungen über die Gebäudeversicherung Graubünden
|