Bauvorhaben, welche dem Versicherungsobligatorium unterstellt sind, werden ab 01.01.2011 mit der Erteilung der Baubewilligung automatisch ab Baubeginn zu steigendem Wert versichert. Die Prämie für die gesamte Bauzeit wird erst nach Beendigung des Bauvorhabens dem Eigentümer zum Zeitpunkt der Schätzung in Rechnung gestellt.
Nicht bewilligungspflichtige (z.B. innere Umbauten) oder ohne Baubewilligung erstellte Bauten sind mit der Deckungszusage der Gebäudeversicherung oder mit der Anmeldung zur amtlichen Schätzung versichert.
Das Gebäude ist beim zuständigen Schätzungsbezirk zur Schätzung anzumelden. Die Gebäudeversicherung erhält die neuen Schätzungsdaten automatisch zugestellt. Nach Übernahme der Daten stellen wir dem Kunden einen Versicherungsnachweis und die Prämienrechnung für das laufende Jahr und die Bauzeit zu.
Bei privaten Sachversicherungsgesellschaften können Sie zur weiteren Risikoabdeckung Bauwesen- und Bauherrenhaftpflicht Versicherungen abschliessen.
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Gebäudeversicherungsgesetz (830.100+830.110)
Gesetz und Verordnung über die Gebäudeversicherung im Kanton Graubünden
Ergänzende Bestimmungen
zur Verordnung zum Gesetz über die Gebäudeversicherung im Kanton Graubünden