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Bauzeitversicherung – Versicherungsbeginn

Automatische Bauzeitversicherung

Bauvorhaben, welche dem Versicherungsobligatorium unterstellt sind, werden ab 01.01.2011 mit der Erteilung der Baubewilligung automatisch ab Baubeginn zu steigendem Wert versichert. Die Prämie für die gesamte Bauzeit wird erst nach Beendigung des Bauvorhabens dem Eigentümer zum Zeitpunkt der Schätzung in Rechnung gestellt.

Nicht bewilligungspflichtige (z.B. innere Umbauten) oder ohne Baubewilligung erstellte Bauten sind mit der Deckungszusage der Gebäudeversicherung oder mit der Anmeldung zur amtlichen Schätzung versichert.

 

Was ist zu tun, damit das Bauvorhaben versichert ist?

  • a) bei Bauvorhaben mit Baubewilligung
    Sie müssen nichts unternehmen. Die Gemeinden informieren die GVG über alle erteilten Baubewilligungen. Die Gebäudeversicherung holt wo notwendig beim zuständigen Schätzungsbezirk die Gebäudenummer ein, erfasst die Bauzeitversicherung und schickt dem Bauhernn eine Deckungszusage über die Versicherung der Feuer- und Elementarschäden. Bei freiwillig versicherbaren Objekten unterbreitet die GVG dem Bauherrn ein Versicherungsangebot.
  • b) bei Bauvorhaben ohne notwendige Baubewilligung (z.B. innere Umbauten)
    Damit der Mehrwert ab Baubeginn versichert ist, ist uns dieser zur Versicherung anzumelden. Bitte verwenden Sie dazu das Formular „Anmeldung für eine Bauzeitversicherung“. Je nach Art und Höhe der Investitionen können wir den Mehrwert direkt, d.h. ohne Neuschätzung, in die Versicherung aufnehmen.

 

Was ist zu tun, wenn der Bau vollendet ist?

Das Gebäude ist beim zuständigen Schätzungsbezirk zur Schätzung anzumelden. Die Gebäudeversicherung erhält die neuen Schätzungsdaten automatisch zugestellt. Nach Übernahme der Daten stellen wir dem Kunden einen Versicherungsnachweis und die Prämienrechnung für das laufende Jahr und die Bauzeit zu.

 

Bei privaten Sachversicherungsgesellschaften können Sie zur weiteren Risikoabdeckung Bauwesen- und Bauherrenhaftpflicht Versicherungen abschliessen.