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Bauten in Gefahrenzonen

Die Gebäudeversicherung Graubünden verfügt im Elementarschadenbereich über griffige Rechtsgrundlagen zur Herabsetzung überhöhter Risiken.
Sie schützt damit die Eigentümer von Gebäuden in Gefahrenzonen vor Schäden und die Solidargemeinschat der Versicherten vor hohen Prämien.

Es werden 2 Gefahrenzonen unterschieden:

Gefahrenzone 1
Rot
grosse Gefährdung
faktisches Bauverbot
Gefahrenzone 2
Blau
Geringe Gefährdung –
Bauen mit Auflagen und
evtl. Zuschlagsprämien möglich 

 

Bauvorhaben in Gefahrenzonen müssen über die Prüfingenieure der Gebäudeversicherung Graubünden zur Genehmigung eingereicht werden. Baubewilligungen in Gefahrenzonen dürfen nur erteilt werden wenn die Gebäudeversicherung Graubünden das Projekt genehmigt hat.

Welcher Prüfingenieur ist für Ihre Gemeinde zuständig?

Gemeinde:

Die Richtlinie "Bauvorhaben in Gefahrenzonen" informieren Sie über:

  • Gefahrenzonen (Definition)
  • Geltungsbereich
  • Bewilligungsverfahren
  • Verantwortung des Eigentümers
  • Kostenregelung

 

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Gebäudeversicherung und die Naturgefahren

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Vorschriften für bauliche Massnahmen an Bauten in der blauen Lawinenzone

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Richtlinien Bauvorhaben in Gefahrenzonen und Verzeichnis der von der Gebäudeversicherung Graubünden beauftragten Prüfingenieure