Die Gebäudeversicherung Graubünden verfügt im Elementarschadenbereich über griffige Rechtsgrundlagen zur Herabsetzung überhöhter Risiken.
Sie schützt damit die Eigentümer von Gebäuden in Gefahrenzonen vor Schäden und die Solidargemeinschat der Versicherten vor hohen Prämien.
Es werden 2 Gefahrenzonen unterschieden:
| Gefahrenzone 1 Rot |
grosse Gefährdung faktisches Bauverbot |
| Gefahrenzone 2 Blau |
Geringe Gefährdung – Bauen mit Auflagen und evtl. Zuschlagsprämien möglich |
Bauvorhaben in Gefahrenzonen müssen über die Prüfingenieure der Gebäudeversicherung Graubünden zur Genehmigung eingereicht werden. Baubewilligungen in Gefahrenzonen dürfen nur erteilt werden wenn die Gebäudeversicherung Graubünden das Projekt genehmigt hat.
Die Richtlinie "Bauvorhaben in Gefahrenzonen" informieren Sie über:
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Karte Erdbebengefährdung
Bundesamt für Umwelt (BAfU)
Schweizerischer Erdbebendienst (SED)
Erbebenmeldungen
Bundesamt für Umwelt (BAfU)
Informationen zu Naturgefahren