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FAQ

Würde man nicht besser die Prämien senken, als hohe Reserven zu halten? Die Reserven der Gebäudeversicherung haben tatsächlich beachtliche Ausmasse erreicht. Sie sind aber unbedingt notwendig, weil die Gebäudeversicherung Graubünden versicherte Schäden ohne Begrenzung decken muss. Diese unbegrenzte Deckungspflicht trägt sie ohne jede staatliche Garantie. Trotz guter Rückversicherung und der Interkantonalen Risikogemeinschaft Elementar (IRG) müssen wir Rücklagen bilden, um unser Garantieversprechen auch bei grossen Ereignissen einhalten zu können. Gerade angesichts steigender Risiken aus Naturereignissen ist eine hohe Leistungsbereitschaft von grosser Bedeutung. Das Gesetz schreibt daher einen Reservefonds von maximal 5 Promillen des Versicherungskapitals vor. Das entspricht einem Reserveziel von derzeit ca. Fr. 500 Mio. ( Ende 2010 Eigenkapital 362 Mio., Rückstellung 128 Mio.).
Warum hat die Gebäudeversicherung Graubünden in den letzten Jahren über Fr. 100 Mio. in Liegenschaften investiert? Im finanziellen Konzept von 1993 hat die Verwaltungskommission erstmals entschieden, maximal einen Viertel der Reserven in Liegenschaften anzulegen. An dieser Zielsetzung wurde bei den folgenden Revisionen der Strategie festgehalten. Zur Ergänzung von Obligationen- und Aktienanlagen soll mit Liegenschaften ein langfristiges, risikoarmes Anlagefeld mit annehmbaren Renditen geschaffen werden. Damit wird die Sicherheit und Werterhaltung der Reserven nachhaltig unterstützt. Dies hat sich in den vergangenen Börsenturbulenzen immer wieder bestätigt. Die Liegenschaften wurden übrigens grösstenteils während der Jahre schwacher Baukonjunktur errichtet oder erworben. Sie behalten auch in unsicheren Zeiten ihren Wert, bringen eine Bruttorendite von ca. 6% und erweitern erst noch das regionale Wohnungsangebot. Die GVG wird ihren Immobilienanteil weiterhin leicht erhöhen, wenn sich interessante Investitionen ergeben.
Privatisierung der Gebäudeversicherung - ist das noch ein Thema? Solange die Gebäudeversicherung Graubünden ihren Auftrag korrekt und günstig erfüllt, wird ihre Rechtsform nicht in Frage gestellt. Das Bundesgericht hat die Verfassungsmässigkeit der Kantonalen Gebäudeversicherungen und deren Kostengünstigkeit bestätigt. Im Hinblick auf die zweiten bilateralen Verhandlungen mit der Europäischen Union haben zudem die Kantone eindeutig festgehalten, sie würden ein Aufbrechen der Kantonalen Gebäudeversicherungsmonopole im Rahmen eines Abkommens mit der EU nicht hinnehmen. Sie wollen die auf allgemeine Wohlfahrt und Solidarität gerichtete Verbindung der öffentlich-rechtlichen Gebäudeversicherung mit der Brand- und Elementarschadenprävention und -bekämpfung erhalten. Schliesslich haben auch die mannigfachen schlechten Erfahrungen mit Privatisierungen im In- und Ausland das Deregulierungsfieber zum Sinken gebracht. Ausserdem bestätigen die hohen Leistungen der Gebäudeversicherungen nach wiederholten Naturkatastrophen (1999/2002/2005/007) deren Unverzichtbarkeit. Inzwischen scheint auch innerhalb der europäischen Union ein Umdenken stattzufinden. Schwere Elementarereignisse Grossüberschwemmungen und Stürme zwangen die Staaten oft private Schäden mangels Versicherungen zu übernehmen um das Funktionieren der entsprechenden Volkswirtschaften sicher zu stellen.
Die Gebäudeversicherung Graubünden behauptet, sie sei besonders günstig. Gibt es dafür Beweise? In 21 Kantonen wird für die Gebäudeversicherung mehr bezahlt als in Graubünden. Nur 4 Kantone sind günstiger, nämlich Zürich und Aargau sowie Basel-Stadt und Thurgau. Seit 1993 ist die Durchschnittsprämie um 22 Rappen je Fr. 1'000.- Versicherungssumme oder 34% gesunken - beim heutigen Versicherungsbestand sind dies jährlich über 20 Millionen Franken Prämienerleichterung gegenüber der Belastung vor 18 Jahren!