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Kaminfegerwechsel

Möchten Sie den Ihnen zugeteilten Kaminfegermeister wechseln?

Der Eigentümer oder Mieter eines Gebäudes kann einen Kaminfeger ausserhalb des Kaminfegerkreises mit der Reinigung beauftragen. Beachten Sie dazu die gesetzlichen Anforderungen:

  • Gewünschter Kaminfegermeister muss eine entsprechende Bewilligung des Kantons Graubünden haben.
  • Einverständnis des gewünschten Kaminfegermeisters muss vorhanden sein.
  • Antrag um Kaminfegerwechsel an uns mit schriftlicher kurzer Begründung des Wechsels.

Abklärung erfolgt

Haben Sie das Einverständnis des neuen Kaminfegermeisters bereits eingeholt?

Ja