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Bewilligungspflicht / Zuständigkeit

Nebst baugesetzlichen sind feuerpolizeiliche Bewilligungen erforderlich. Je nach Grösse und Nutzung von Gebäuden, Anlagen und Einrichtungen oder Brand- und Explosionsgefahr erteilt die Feuerpolizei oder die Gemeinde die Bewilligung. Ist die Gemeinde zuständig, so kümmert sich der Brandschutzsachverständige um die feuerpolizeilichen Belange.

Für welche Bauten und Anlagen ist die Feuerpolizei Graubünden zuständig?

Bewilligungsgesuche

Gesuche (samt Plänen) sind der Gemeinde, in der das Gebäude oder die Anlage steht, vor Baubeginn oder vor Erstellung der Anlage einzureichen. Diese leitet uns dann bei Bedarf das Gesuch zur Bearbeitung weiter.

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Gesuch für eine Bewilligung für Feuerungen und Brennstofflager sowie Tankstellen und ortsfeste Flüssiggasbehälter

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Gesuch für eine feuerpolizeiliche Baubewilligung

Rückmeldungen / Fertigstellungsanzeigen

Sämtliche Fertigstellungen sind der Feuerpolizei zu melden, damit eine feuerpolizeiliche Abnahme erfolgen kann.

Melden Sie uns die Fertigstellung online