Sämtliche Gebäude im Kanton Graubünden sind bei der Gebäudeversicherung Graubünden zu versichern. Sie dürfen nicht anderweitig versichert werden.
Mit der Versicherungspflicht der Gebäudeeigentümer ist die Verpflichtung der Gebäudeversicherung Graubünden verbunden, alle Gebäude in die Versicherung aufzunehmen (Annahmezwang).
Damit können durch den Verlust von Gebäuden im Kanton Graubünden keine Notlagen entstehen, auch nicht im Falle grosser Naturkatastrophen. Die Hauseigentümer sind vor den wirtschaftlichen Folgen von Feuer- und Elementarschäden zum Neuwert versichert. Der Einzelne, die Gemeinschaft und der Staat (Steuerzahler) bleiben von Ansprüchen Geschädigter verschont.
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Gebäudeversicherungsgesetz (830.100+830.110)
Gesetz und Verordnung über die Gebäudeversicherung im Kanton Graubünden
Ergänzende Bestimmungen
zur Verordnung zum Gesetz über die Gebäudeversicherung im Kanton Graubünden