Mit einer automatischen Sprinkleranlage kann ein Brand rasch und wirksam bekämpft werden. Die Feuerwehr wird sofort direkt über die Alarmstelle alarmiert.
Alle Sprinkleranlagen, auch freiwillig erstellte, müssen den Brandschutzvorschriften entsprechen und sachgerecht unterhalten werden.
Nehmen Sie mit uns oder einer zugelassenen Sprinklerfirma Kontakt auf, um die Planung und den Einbau der Sprinkleranlage vorzunehmen.
Sie erhalten von der Gebäudeversicherung Graubünden Beiträge für eine freiwillig erstellte Anlage.
Haben Sie eine Sprinkleranlage eingebaut, dann können Sie allenfalls von einem Gebäudeversicherung Graubünden-Prämienrabatt auf der Zuschlagsprämie profitieren.
Sprinkleranlagen sind in regelmässigen Zeitabständen einer Werkrevision zu unterziehen. Nehmen Sie mit einer zugelassenen Sprinklerfirma Kontakt auf, um einen Wartungsvertrag abzuschliessen.
Weisung GR Nr. 09 Projektprüfung, Abnahme und periodische Kontrolle von SprinkleranlagenErgänzende Bestimmungen zur Brandschutznorm und zur Brandschutzrichtlinie «Sprinkleranlagen». |
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