An diese Gebäude stellen wir erhöhte feuerpolizeiliche Anforderungen für die Planung und Ausführung. Die Anforderungen sind bereits in der Planung mit uns festzulegen.
Als Gross- und Gewerbebauten gelten insbesonders:
- Wohngebäude ab 24 Wohnungen
- Geschäfts- und Verwaltungsgebäude
- Gewerbe- und Industriebetriebe
- Verkaufsgeschäfte
- Beherbergungs- und Gastgewerbebetriebe (Hotels, Ferienheime, Restaurants, Massenlager, SAC-Hütten usw.)
- Heime, Spitäler, Alters- und Pflegeheime
- Landwirtschaftsgebäude mit über 3'000 m3 Rauminhalt
- Bauten und Räume mit grosser Personenbelegung (Schulhäuser, Markthallen, Theater, Saalbauten usw.)
- Lagerhäuser, Einstellräume für Motorfahrzeuge, Parkhäuser