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Gross- und Gewerbebauten

An diese Gebäude stellen wir erhöhte feuerpolizeiliche Anforderungen für die Planung und Ausführung. Die Anforderungen sind bereits in der Planung mit uns festzulegen.

Als Gross- und Gewerbebauten gelten insbesonders:

  • Wohngebäude ab 24 Wohnungen
  • Geschäfts- und Verwaltungsgebäude
  • Gewerbe- und Industriebetriebe
  • Verkaufsgeschäfte
  • Beherbergungs- und Gastgewerbebetriebe (Hotels, Ferienheime, Restaurants, Massenlager, SAC-Hütten usw.)
  • Heime, Spitäler, Alters- und Pflegeheime
  • Landwirtschaftsgebäude mit über 3'000 m3 Rauminhalt
  • Bauten und Räume mit grosser Personenbelegung (Schulhäuser, Markthallen, Theater, Saalbauten usw.)
  • Lagerhäuser, Einstellräume für Motorfahrzeuge, Parkhäuser