Beim Umgang mit brennbaren Gasen ist grosse Vorsicht geboten. Installationen dürfen nur durch Fachleute ausgeführt werden.
So zum Beispiel:
Das Gesuch (samt Plänen) ist der Gemeinde, in der die Anlage steht, einzureichen. Diese leitet uns bei Bedarf das Gesuch zur Bearbeitung weiter.
Gesuch für eine Bewilligung für Feuerungen und Brennstofflager sowie Tankstellen und ortsfeste Flüssiggasbehälter |
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Beratungsstelle für Brandverhütung
BfB
Broschüre Electrosuisse
Wie kann man sich gegen Blitzeinwirkungen schützen?