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Gasanlagen

Beim Umgang mit brennbaren Gasen ist grosse Vorsicht geboten. Installationen dürfen nur durch Fachleute ausgeführt werden.

Alle ortsfesten Gasinstallationen und -einrichtungen sind bewilligungspflichtig.

So zum Beispiel:

  • Gastank
  • Gaslager
  • Gasheizung
  • Gasdurchlauferhitzer usw.

Bewilligungsgesuche

Das Gesuch (samt Plänen) ist der Gemeinde, in der die Anlage steht, einzureichen. Diese leitet uns bei Bedarf das Gesuch zur Bearbeitung weiter.

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Gesuch für eine Bewilligung für Feuerungen und Brennstofflager sowie Tankstellen und ortsfeste Flüssiggasbehälter