Je nach Feuerungsaggregat oder dessen Heizleistung bestehen unterschiedliche Sicherheitsanforderungen. Bei den Tankanlagen richten sich die Anforderungen nach der Brennbarkeit des Lagergutes, der Lagermenge und dem Standort des Lagers.
Alle neuen Feuerungs-und Tankanlagen sowie der Einbau von Einzelfeuerungen sind bewilligungspflichtig. Für die Heizkesselauswechslung genügt eine Meldung.
Gesuch für eine Bewilligung für Feuerungen und Brennstofflager sowie Tankstellen und ortsfeste Flüssiggasbehälter |
Kesselauswechslungen sind durch den Ersteller der Anlage der Gemeindefeuerpolizei zu melden. Die Meldekarte können Sie bei uns unter Shop bestellen.
![]()
![]()
Beratungsstelle für Brandverhütung
BfB
Broschüre Electrosuisse
Wie kann man sich gegen Blitzeinwirkungen schützen?