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Feuerungs-/ Tankanlagen sowie Wärmekraft-/ Treibstoffbezugsanlagen

Je nach Feuerungsaggregat oder dessen Heizleistung bestehen unterschiedliche Sicherheitsanforderungen. Bei den Tankanlagen richten sich die Anforderungen nach der Brennbarkeit des Lagergutes, der Lagermenge und dem Standort des Lagers.

Alle neuen Feuerungs-und Tankanlagen sowie der Einbau von Einzelfeuerungen sind bewilligungspflichtig. Für die Heizkesselauswechslung genügt eine Meldung.

Bewilligungsgesuche

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Gesuch für eine Bewilligung für Feuerungen und Brennstofflager sowie Tankstellen und ortsfeste Flüssiggasbehälter

Meldungen

Kesselauswechslungen sind durch den Ersteller der Anlage der Gemeindefeuerpolizei zu melden. Die Meldekarte können Sie bei uns unter Shop bestellen.

Meldekarte